I. ALLGEMEINES

1.1. Vertragsbedingungen & Gültigkeit

traufabrik Papeterie, Inh. Robin Kahl, Poller Hauptstr. 25-27, 51105 Köln, Deutschland, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen traufabrik Papeterie und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich im Rahmen der AGB oder von traufabrik Papeterie schriftlich bestätigten Änderungen und Ergänzungen. Angebote sind freibleibend. Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für alle Folgegeschäfte. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kundens werden hiermit ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn diesen seitens traufabrik Papeterie nicht widersprochen wird.

1.2. Angebot, Vertragsabschluss

Umfang und Bedingungen, Aktualisierungen und Änderungen der vertraglichen Leistungen und das Honorar ergeben sich aus den Vereinbarungen zwischen traufabrik Papeterie und dem Kunden. Der Vertrag zwischen traufabrik Papeterie und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von traufabrik Papeterie annimmt bzw. online über den Online-Shop verbindlich auslöst. Die Angebotslegung erfolgt über das CRM-System oder per E-Mail. Änderungen und Ergänzungen eines mit traufabrik Papeterie geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. traufabrik Papeterie ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen zu bedienen.

1.3. Preise, Steuern und Gebühren

Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer. Die Preisangaben gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Mehrkosten, die durch unerwartete Veränderungen der Beauftragung während der Projektlaufzeit entstehen, werden von traufabrik Papeterie bekannt gegeben und sind ebenfalls getrennt in Rechnung zu stellen. Werden bei der Angebotslegung Stundensätze vereinbart, werden – wenn nicht anders angegeben – ausschließlich volle Stunden verrechnet. Bei Auftragserteilung stehen dem Auftragnehmer 100% der Gesamtsumme zu, außer wenn schriftlich anders vereinbart.

1.4. Zahlungsmodalitäten

Dem Verbraucher stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Offline-Zahlung (Überweisung/Barzahlung nach Auftragsbestätigung), PayPal Zahlung und Barzahlung bei Abholung (Restsumme). Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch traufabrik Papeterie. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt traufabrik Papeterie, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. traufabrik Papeterie beginnt mit den Arbeiten sobald 50% der Gesamtsumme der in Auftrag gegebenen Leistung auf dem Konto des Auftragsnehmers eingegangen sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das vereinbarte Honorar rechtzeitig (lt. schriftlicher Mitteilung des Auftragnehmers) bezahlt wird, da ansonsten eine zeitgerechte Abwicklung und Lieferung der bestellten Dienstleistungen/Produkte nicht gewährleistet werden kann. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunde zu tragen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltende Höhe. Weiterhin ist traufabrik Papeterie nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrags zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

II DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Konzept-/Ideenschutz & Urheberrecht

Erstellt traufabrik Papeterie für den Kunde ein Konzept oder leistet traufabrik Papeterie andere Vorarbeiten in Hinblick auf die Hauptleistung (Entwürfe etc.) untersteht das Konzept in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von traufabrik Papeterie ist dem Kunde nicht gestattet.

Der gesamte damit verbundene Personal- und Sachaufwand kann an den Vertragspartner verrechnet werden, auch wenn dieses Konzept nicht verwirklicht wird oder der Kunde die Verwirklichung Dritten überträgt. Die Personalstunde wird dabei mit brutto EUR 91,64 € angesetzt.

Sämtliche, auf der Website dargesellten Designs, Grafiken, Fotos, Texte und Gestaltungselemente sind – soweit nicht anders angegeben – geistiges Eigentum von traufabrik Papeterie, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen weder für private noch für geschäftliche Zwecke ohne Zustimmung von traufabrik Papeterie verwendet werden. Jede Verletzung des Urheberrechtes wird strafrechtlich verfolgt.

Erstellt traufabrik Papeterie ein individuelles Design von Hochzeits-Papeterie für den Kunden, erlangt der Kunde damit lediglich die Nutzungsrechte für den persönlichen Zweck (Hochzeitsfeier), jedoch nicht die Exklusivrechte.

2.2. Angebotslegung & Auftragsabwicklung

In der Regel findet ein persönliches/telefonisches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt, auf dessen Basis die Angebotslegung erfolgt. Mit schriftlicher Bestätigung des Angebots seitens des Kunden (postalisch, via E-Mail oder über das CRM) kommt der Auftrag zustande, nach Anzahlung von 50% der Angebotssumme beginnt traufabrik Papeterie mit den Arbeiten, d. h. der Entwurfserstellung des Gesamtkonzepts, Lizenzierung/Erstellung von Grafikmaterial und Schriften, ersten Reinzeichnungsarbeiten und Vorbereitung der Produktionsdaten.

Festgehalten wird, dass traufabrik Papeterie grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Auftrag des Kunden anzunehmen. traufabrik Papeterie wird sich jedoch in dem Fall, dass der Auftrag des Kunden nicht angenommen wird, nach Möglichkeit bemühen, den Kunden hiervon innerhalb angemessener Frist zu verständigen.

Sofern traufabrik Papeterie dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben hat, sind alle angebotenen Artikel nach folgenden Phasen versandfertig:

Phase 1: Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung von traufabrik Papeterie per Email (1-2 Werktage nach Beauftragung). Mit der Auftragsbestätigung bittet traufabrik Papeterie den Kunden ausdrücklich um Mitwirkung, d.h. um das Zusenden individueller Inhalte (Text, Bild etc.).

Phase 2: Nachdem der Kunde die nötigen Unterlagen an traufabrik Papeterie übermittelt hat, erhält er nach max. 3 Werktagen einen ersten Entwurf per E-Mail.

Phase 3: Auf Wunsch des Kundens führt traufabrik Papeterie Änderungen/Korrekturschleifen (3 Werktage pro Korrekturdurchlauf) durch.

Phase 4: Nach Druckfreigabe durch den Kunden werden die Produkte angefertigt. Nach ca. 14 Werktagen (oder nach Absprache) Produktionszeit erfolgt der Versand durch traufabrik Papeterie. traufabrik Papeterie stellt mit Auslieferung eine Rechnung über die Restsumme für das jeweilige Produkt.

2.3. Leistungsumfang & Mitwirkungspflicht des Kunden

traufabrik Papeterie erbringt Leistungen nur aufgrund eines zwischen traufabrik Papeterie und dem Kunden konkret vereinbarten Leistungsangebots. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu leisten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist. Als angemessenes Entgelt für den Personalaufwand wird zumindest ein Stundensatz von EUR 83,30 € vereinbart.

Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Der Kunde legt traufabrik Papeterie alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und informiert traufabrik Papeterie unverzüglich über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind oder Bedeutung haben könnten, auch wenn sie erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit traufabrik Papeterie im Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt wird und in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Eine Genehmigung gilt als rechtzeitig erteilt, wenn das von traufabrik Papeterie gesetzte Datum für die Genehmigung nicht überschritten wird.

Bei Zeitverzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich von traufabrik Papeterie liegen, wird der daraus entstehende Mehraufwand zeitlich erfasst und nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet.

Bei Zeitverzögerungen, die eine termingerechte Durchführung des Auftrags gefährden und nicht im Verschulden von traufabrik Papeterie liegen, steht traufabrik Papeterie ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene externe Kosten werden zu 100 Prozent an den Kunden weiterberechnet und der bislang entstandene interne Aufwand nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet und ist vom Kunden zu bezahlen.

Der Kunde erlaubt traufabrik Papeterie, ihn und konkret abgewickelte Projekte und erbrachte Dienstleistungen als Referenz und zwar auch in der Öffentlichkeit zu nennen und abzubilden.

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber- Marken-, Kennzeichenrechten oder sonstige Recht Dritter zu prüfen und garantiert das die Unterlagen frei von Rechte Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. traufabrik Papeterie haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird traufabrik Papeterie wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde traufabrik Papeterie schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, traufabrik Papeterie bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt traufabrik Papeterie hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

III RÜCKTRITTSRECHT, WIDERRUFSBELEHRUNG & HAFTUNG

3.1. Widerrufsrecht (für NICHT personalisierte Produkte)

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Von einem Vertrag über die Lieferung von Hochzeitsartikeln und von einem Vertrag betreffend die Lieferung von nicht-personalisierten Papeterie-Produkten kann der Kunde vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Kunde hat das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) durch Rücksendung der Sache zu widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

traufabrik Papeterie
by vertikahl kommunikation

Poller Hauptstr. 25-27
51105 Köln
Deutschland

info@traufabrik.com

3.1.1. Folgen des Widerrufs (für NICHT personalisierte Produkte)

Bei Widerruf durch den Kunden, werden alle Zahlungen, die traufabrik Papeterie von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, wie Express-Versand), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückgezahlt. Die 14 Tage beginnen, wenn die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei traufabrik Papeterie eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet (außer es wird ausdrücklich ein abweichendes Zahlungsmittel vereinbart). Es werden in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. traufabrik Papeterie kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware wieder bei traufabrik Papeterie eintrifft oder ein Postnachweis über den Versand durch den Kunden erbracht wird. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen. Kann der Kunde die erhaltenen, vom Rücktritt betroffenen Artikel nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, so ist der Kunde gegebenenfalls zum Wertersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung eines Artikels ausschließlich auf dessen Prüfung – wie diese auch in einem Geschäftslokal möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

3.1.2. Muster-Widerrufsformular

Um den Vertrag zu widerrufen, bittet traufabrik Papeterie folgendes Formular auszufüllen und zurückzusenden (info@traufabrik.com oder postalisch an traufabrik Papeterie, Poller Hauptstr. 25-27, 51105 Köln, Deutschland):

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.

3.1.3 Ausschluss des Widerrufsrechts (für personalisierte Produkte)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den von traufabrik Papeterie gelieferten Papeterie-Produkten um Waren handelt, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB steht dem Kunden bei Verträgen über derartige Waren kein Rücktrittsrecht von im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen zu. Der Kunde hat daher nach dem BGB kein Recht auf Rücktritt vom mit traufabrik Papeterie abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von personalisierten Papeterie-Produkten.

Geringfügige Abweichungen in den Eigenschaften von Hochzeitsartikeln gegenüber den Beschreibungen und Angaben im Auftrag, insbesondere hinsichtlich Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale können sich aus handelsüblichen Schwankungen, technischen Produktionsabläufen oder der naturgegebenen Beschaffenheit der Materialien ergeben. Derartige Abweichungen stellen keine Produktmängel dar und begründen daher keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.

traufabrik Papeterie bittet den Kunden ausdrücklich um Druckfreigabe. Dabei hat der Kunde die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen. Wird die Druckfreigabe durch den Kunden erteilt, beginnt die endgültigen Produktion. Für etwaige Fehler (z. B. Schreibfehler) übernimmt traufabrik Papeterie keine Haftung.

3.1.4 Vertragsauflösung durch traufabrik Papeterie

traufabrik Papeterie ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor wenn:
Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
Der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

Wenn die Auftragssumme nicht feststeht, da nach Stunden abgerechnet wird, wird der auf Erfahrungsbasis geschätzte Stundenaufwand für den gesamten Auftrag als Auftragssumme festgelegt und gelten die oben angeführten Stornosätze. traufabrik Papeterie wird in diesem Fall von jeder weiteren Leistungspflicht endgültig befreit. Diese Rechtswirkung und damit die Fälligkeit des Entgeltes treten spätestens mit der Erklärung des Kunden ein, die vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr zu benötigen, jedenfalls aber dann, wenn aus den Umständen klar wird, dass der Kunde die Leistungen von traufabrik Papeterie nicht mehr abnehmen wird. Der Kunde stellt darüber hinaus traufabrik Papeterie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Die externen Kosten sind in jedem Fall der Stornierung durch den Kunden zu bezahlen.

Weiters ist traufabrik Papeterie berechtigt jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt das Vertragsverhältnis, einzelne vertragliche Rechte (z.B. Subvollmachten) und Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen oder sich von Dritten vertreten zu lassen. Im Falle der ordentlichen Kündigung oder der Übertragung des Vertrages wird traufabrik Papeterie den Kunde informieren und ist traufabrik Papeterie zudem berechtigt die bisher angefallenen Leistungen gegenüber dem Kunde entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen (bei einer vereinbarten Auftragssumme anteilig entsprechend der erbrachten Leistungen) abzurechnen und ist der Kunde zur Zahlung der Rechnungssumme verpflichtet. Die externen Kosten sind durch den Kunde zu bezahlen. Wird der gesamte Vertrag oder einzelne vertragliche Verpflichtungen übertragen, haftet traufabrik Papeterie nicht für die Leistungserbringung des Dritten, der Kunde wendet sich ab dem Zeitpunkt der Vertragsübertragung ausschließlich an diesen Dritten.

3.1.5 Vertragsauflösung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit den Rücktritt vom Vertrag erklären. Ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle eines Rücktritts wird die geleistete Anzahlung als Vergütung der in §2.2 Abs. 1 definierten Initialleistungen einbehalten. Die übrigen beauftragten Leistungen werden im Falle einer Vertragsauflösung durch den Kunden pauschal mit 25% der Restauftragssumme abgerechnet.

Sollten bereits weitere, über die Anzahlungssumme hinausgehende Leistungen erbracht worden sein, werden diese gemäß Auftrag abgerechnet.

Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung innerhalb des gleichen Jahres kann die Anzahlungsleistung auf die Durchführung der Arbeiten zum Nachholtermin angerechnet werden und wird somit als verrechenbares Guthaben betrachtet.

Bei einer Verschiebung der Veranstaltung auf ein Termin im Folgejahr werden 25% der Restauftragssumme in Rechnung gestellt.

3.2. Haftung

traufabrik Papeterie haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. traufabrik Papeterie haftet nicht für beschädigte Waren.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Bereits bei Angebotslegung wird der späteste Auftragstermin bekanntgegeben, damit eine rechtzeitige Fertigstellung und Lieferung des Auftragnehmers gewährleistet werden kann. traufabrik Papeterie versichert die Lieferung auf € 500. Auf Schäden, die durch den Paketdienst verursacht werden, übernimmt traufabrik Papeterie keine Haftung. Mit der Postaufgabe geht das Eigentum an dem bestellten Papeterie-Produkt auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt haftet traufabrik Papeterie nicht mehr für den Untergang oder die Verschlechterung des bestellten Papeterie-Produkts.

Sollte traufabrik Papeterie in Lieferverzug geraten, ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung und bei grobem Verschulden von traufabrik Papeterie zulässig. Tritt der Kunde vom Vertrag aus wichtigem Grund zurück, ist er verpflichtet traufabrik Papeterie diesen wichtigen Grund schriftlich nachzuweisen. Sämtliche bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen von traufabrik Papeterie und auch sämtliche externe Kosten sind auch in diesem Fall vom Kunde entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen zu bezahlen.

IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/ SONSTIGES

4.1 Gerichtstand und Gesetzgebung

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen dem Kunden und traufabrik Papeterie zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Änderungen oder Ergänzungen schriftlicher Verträge bedürfen der Schriftform.

Auf Verträge zwischen traufabrik Papeterie und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Es gilt deutsches Recht.

4.2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch, in Ausnahmefällen und gegen Gebühr können Vertragsunterlagen in Englisch angeboten werden.

4.3. Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

Telefon: +49 221 677 89 56 3

E-Mail: info@traufabrik.com

zur Verfügung.

4.4. Mitteilungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, traufabrik Papeterie Änderungen seiner persönlichen Daten, seiner E-Mail-Adresse, seiner Liefer- oder Rechnungsanschrift sowie sonstiger Angaben, welche traufabrik Papeterie für die Bearbeitung der Bestellung und Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden benötigt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung ist zu richten an: info@traufabrik Papeterie.com

Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht nach, so hat er die Folgen dessen zu tragen. Insbesondere kann traufabrik Papeterie bis zur Mitteilung einer Änderung der Lieferadresse des Kunden schuldbefreiend an die traufabrik Papeterie zuletzt bekannt gegebene Lieferadresse leisten.

4.5. Begriffsdefinition „Werktag“

Soweit in diesen AGB auf Werktage abgestellt wird, sind unter Werktagen die Wochentage Montag bis Freitag, ausgenommen die in Deutschland geltende gesetzliche Feiertage zu verstehen.

4.6. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.

Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.